Nisthilfen und Wohnquartiere für Vögel und Fledermäuse

Die energetische Sanierung von Häusern kann tierischen Stadtbewohnern wie Mauerseglern, Spatzen, Dohlen oder Fledermäusen unwiederbringlich ihre Nist- und Wohnquartiere kosten. Um das zu verhindern und naturschutzgesetzlichen Auflagen nachzukommen, sollten Sanier*innen entsprechende Vorkehrungen treffen.

Möglich sind leicht realisierbare und kostengünstige Lösungen, die zudem noch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Eine durchdachte Gebäudesanierung kann für Menschen und Tiere von Vorteil sein, es müssen nur eine wichtige Details bedacht werden.

1. Tierischen Mitbewohnern ihren Lebensraum lassen

An Dächern und Hauswänden können sich eine Vielzahl von Nist-, Brut- und Schlafplätzen für Vögel und Fledermäuse befinden. Durch die vermehrten Gebäudemodernisierungen verlieren die tierischen Mitbewohner aber allzu oft ihre „Wohnungen“ und damit ihren Lebensraum. Der Hausbesitzer ahnt von diesem heimlichen Sterben zumeist nichts. Im Gegenteil: Weil er durch eine energetische Sanierung Klima und Umwelt hilft, rechnet er nicht damit, dass durch sein Tun Tiere Schaden nehmen könnten.

Die gute Nachricht lautet: Modernisierer können den Klima- und den Artenschutz durch wenig Aufwand und geringe Kosten in Einklang bringen, indem Sie die Vogelnester und Fledermausquartiere mit einfachen Mitteln erhalten, während der Sanierung neu an den Fassaden anbringen oder aber in die Dämmung integrieren. Wir erläutern, wie das genau funktioniert.

Sachverständigen einschalten

Damit es nicht zu Komplikationen in der Bauphase kommt, sollten Sie möglichst vor Baubeginn klären, ob sich Tiere oder deren Quartiere am oder im Gebäude befinden – zum Beispiel durch einen Gutachter. Er kann Ihnen in der Regel auch Wege aufzeigen, wie man mit minimalem Einsatz die Arten schützen kann, etwa durch eine Bauzeitenregelung.

2. Alternative Quartiere schaffen

Angebote für Gebäudebrüter und Mauersegler

Die einfachste Art und Weise für Gebäudebrüter Nisthilfen zu schaffen, ist die Anbringung von Nistkästen an der Fassade. Alternativ können Sie Einbausteine bündig in die Fassade oder Wärmedämmung einsetzen – eine attraktive Lösung, weil nur das Einflugloch zu sehen ist und die Wirkung der Hausfassade kaum beeinträchtigt wird. Größe und Ausrichtung der Einflugöffnung sowie die Anbringungshöhe entscheiden darüber, von welcher Vogelart die Anlage genutzt werden kann.

Quartiere für Fledermäuse

Fledermäuse brauchen sogenannte „Spaltenquartiere“, die Sie im Handel als Sommer- oder Ganzjahresquartiere erwerben können. Diese bringen Sie in Höhen ab drei Metern vorzugsweise an Giebelkanten, Fensterbänken, Erkern und unter der Dachhaut in östlicher oder südöstlicher Ausrichtung des Hauses an.

Alternativ können Sie auch selbst eigen konstruierte Holzkästen anbringen. Achten Sie dann aber darauf, dass Anflug- und Innenbereiche der Konstruktionen rau sind, damit sich die Tiere dort festkrallen können. Die Außenwände dagegen sollten glatt sein, damit das Regenwasser ablaufen kann.

Quartiere als Einbausteine

Viele Vögel und insbesondere Fledermäuse suchen ihre Quartiere direkt im Dachstuhl, zum Beispiel in unbeheizten Räumen und Treppenhäusern. In diesen Räumlichkeiten und Bereichen lohnt es sich daher besonders, Einbausteine als Quartiere in die Wärmedämmung einzusetzen. Dabei sollten Sie darauf achten, Wärmebrücken zu vermeiden. Dies gelingt dem Fachmann, wenn er beim Einbau vor beheizten Wohnräumen Dämmstoffe mit möglichst geringer Wärmeleitfähigkeit an der Rückseite der Einbausteine einsetzt.  Der Wärmeverlust beim Einbau von handelsüblichen Einbausteinen ist sehr gering. Es sollten allerdings einige Grundregeln beachtet und eingehalten werden, damit keine Wärmebrücken und damit ggf. Bauschäden wie z. B. Schimmelbildung auftreten. Wer dennoch Sorge hat, dass Einbausteine Wärmebrücken und Bauschäden bewirken, sollte den Einbau rechtzeitig bei der Planung berücksichtigen und ggf. den genauen Wärmedämmwert berechnen. Dies gilt besonders für Niedrigenergie-Gebäude, Passivhäuser und Energie-Plus-Häuser, die einen höheren energetischen Anspruch haben und daher unbedingt im Einzelfall betrachtet werden sollten.

 

Unsere Tipps

  • Bringen Sie die Nisthilfe in Dachnähe unter einem Überstand an, vorzugsweise an Hausecken.
  • Die Nisthilfe muss mindestens in einer Höhe von fünf Metern angebracht werden.
  • Die Maße der Nisthilfe: Bodenfläche 30 cm x 12 - 15 cm, Höhe 12 cm.
  • Die Einflugöffnung sollte eine Breite von 2,5 - 3 cm und eine Höhe von 6 cm haben.
  • Der Mauersegler muss einen freien Anflug haben, der Flugweg darf also nicht versperrt sein.
  • Bringen Sie mehrere Nisthilfen am Gebäude an, da Mauersegler in Kolonien brüten.

3. Rechtsbeistand für den Artenschutz

Was sagt der Gesetzgeber zu dem Thema? Jedenfalls setzt er keinesfalls nur auf die Freiwilligkeit der idealistischen Naturliebhaber unter den Hausbesitzern. Denn nach dem Naturschutzgesetz sind fast alle wilden Vogel- und Fledermausarten geschützt – selbst mitten in der Stadt, wo man sie gar nicht vermutet. Nur in relativ wenigen Fällen werden den Bauherren von den Behörden Ausnahme-Anträge aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses bewilligt. Und selbst bei erfolgreicher Bewilligung müssen sie eine Reihe von kompensierenden Auflagen erfüllen. Die Genehmigung ist in der Regel mit Auflagen wie dem Schaffen von Ersatzquartieren oder der Wiederherstellung des Quartiers verbunden.

Hinweis:
Erst wenn die zuständige Naturschutzbehörde grünes Licht gibt, kann die Sanierung beginnen. Denn eines ist sicher: Die Energiewende soll und darf nicht zulasten des Artenschutzes gehen.