Dämmung und Abdichtung
Die Wärmedämmung und Abdichtung von Flachdächern ist eine besondere Herausforderung. Durch kleinste undichte Stellen dringt Nässe ein, die nicht nur das Dämmmaterial zerstört, sondern auch zu Bauschäden führen kann. Eigentümer*innen, die ihr Flachdach dämmen möchten, sollten deshalb auf eine sehr sorgfältige Ausführung achten.
Die wärmetechnische Verbesserung bestehender Flachdächer ist immer dann besonders günstig, wenn die Abdichtung ohnehin erneuert werden muss. Bei Flachdächern richtet sich die Möglichkeit der zusätzlichen Wärmedämmung nach der vorhandenen Konstruktion (Warmdach oder Kaltdach). Vor Sanierungsmaßnahmen muss neben der Statik der Dachkonstruktion geprüft werden, ob die Abdichtungsebene unversehrt und die bestehende Dämmung intakt ist.
1. Ausführungsdetails
Als Dämmmaterial können druckbelastbare Dämmstoffplatten verwendet werden. Sie müssen so verarbeitet werden, dass Hohlräume in der Dämmebene vermieden werden. Bei flachen Holzbalkendächern kann Zellulose als Dämmstoff eingeblasen werden. Hier ist der richtige Einbau einer Dampfsperre oder einer feuchteregulierenden Dampfbremse genau zu planen. Denn durch die oft dampfdichte Dachabdichtung besteht ein erhöhtes Risiko für kondensierende feuchte Raumluft innerhalb der Dachkonstruktion. Daher sollte hier ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Der sd-Wert der Dampfsperre bzw. -bremse sollte deutlich höher als der sd-Wert der Dachabdichtung sein, um Tauwasserausfall zuverlässig zu vermeiden.
Die Dachabdichtung sollte allgemein möglichst nicht durchstoßen werden; ist dies doch notwendig, sollte an Durchstoßpunkten darauf gachtet werden, dass die Luftdichtheit sorgfältig wiederhergestellt wird. Die einzelnen Elemente der Schicht müssen sowohl untereinander als auch an die luftdichtende Schicht angrenzender und durchstoßender Bauteile unbedingt luftdicht angeschlossen werden, um Wärmeverluste und Konvektion feuchter Raumluft zu vermeiden. Eine Untersparrendämmung darf dann unterhalb der Dampfbremse angeordnet werden, wenn ihr Anteil am Gesamt-Wärmedurchlasswiderstand der Konstruktion maximal 20% beträgt. Im Attikabereich, bei auskragenden Bauteilen oder anderen möglichen Wärmebrücken muss sichergestellt werden, dass an allen Stellen der Konstruktion die Dämmung vollständig und in der erforderlichen Stärke eingebaut wird und sich möglichst ohne Unterbrechung an die bestehende oder zukünftig zu erstellende Wärmedämmschicht der Außenwände anschließt.
2. Rechtliche Vorgaben:
Bei der Veränderung bestehender Bauteile schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des gesamten Flachdaches nach der Sanierung höchstens 0,20 W/(m² K) für die energetische Modernisierung betragen darf. Vorhandener Dämmstoff wird auf eine neue Dämmschicht nur angerechnet, wenn er noch voll funktionsfähig ist.
Hinweis:
Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderungen nach GEG. Diese reichen für eine Förderung nicht aus. Förderungswürdig ist eine Dachdämmung erst bei einem U-Wert von maximal 0,14 Watt/(m²•K).