Einsatz einer Kellerdämmung:
Energieverluste treten nicht nur an Außenwänden, Dach und Fenstern auf. Auch über einen ungeheizten Keller gehen über 10 Prozent der Wärme verloren. Eine Kellerdämmung führt zu einer deutlichen Anhebung der Fußbodentemperatur im Erdgeschoss und verringert die Schimmelgefahr. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von der Ober- oder der Unterseite der Kellerdecke zu dämmen. Die einfachste und bauphysikalisch sicherste Art der nachträglichen Wärmedämmung ist das Anbringen von Dämmplatten auf der Unterseite der Kellerdecke.
1. Dämmung der Kellerdecke
Sie haben durch eine Kellerdecken-Dämmung die Möglichkeit, mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand Energie zu sparen und durch die höhere Temperatur des Erdgeschoss-Fußbodens die Wohnbehaglichkeit deutlich zu steigern. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von der Ober- oder der Unterseite der Kellerdecke zu dämmen. Die einfachste und bauphysikalisch sicherste Art der nachträglichen Wärmedämmung ist das Anbringen von Dämmplatten auf der Unterseite der Kellerdecke. Die Dämmung von oben ist im Bestand relativ aufwändig, da Raumhöhen, Einbauhöhen von Türen oder vorhandener Bodenbelag oft keinen Platz für zusätzliche Dämmung bieten. Außerdem handelt es sich dann um eine Innendämmung, die bauphysikalisch sicher geplant werden muss.
Verschiedene Wärmeleitgruppen der Dämmung führen zu unterschiedlichen Dämmstoffstärken. Je nach vorhandener Raumhöhe im Keller und der verbleibenden Höhe von Fenster- und Türstürzen sollten Sie prüfen, was sich in Ihrem Fall anbietet. Die Mindestanforderungen der EnEV müssen immer beachtet werden. Bei ebenen Decken wird der Dämmstoff direkt an die Decke gedübelt oder geklebt. Leitungen werden mit eingepackt und eventuell auf der Dämmung gekennzeichnet. Die Maßnahmen zur Dämmung der Kellerdecke können bei etwas handwerklichem Geschick kostengünstig in Eigenleistung ausgeführt werden. Auch bei Eigenleistung sollte vorab immer der Rat eines Energieberaters (Sachverständigen) eingeholt werden.
Bei ebenen Decken wird der Dämmstoff direkt an die Decke gedübelt oder geklebt. Leitungen werden mit eingepackt.
Kellerdecken mit ungerader und unebener Unterseite (Kappen- und Gewölbedecken) benötigen zur Dämmung eine Unter- oder Tragkonstruktion. Es ist zu beachten, dass alle Fugen und Randanschlüsse so ausgeführt werden, dass keine kalte Kellerluft hinter die Dämmung strömen kann. Das würde die Dämmwirkung verringern und zu Feuchteschäden durch Kondensation (Schimmelrisiko) führen.
Deshalb dürfen bei Kappendecken auch keine Hohlräume entstehen, da sonst die unerwünschte Luftzirkulation entstehen kann. In solchen Fällen wird entlang der Kappe mit einem flexiblen Dämmstoff gedämmt oder mit einer an den Stahlträgern abgehangenen Decke, die mit Dämmstoff verfüllt wird.
An dem Punkt, wo die Kellerdecke an die Wände (insbesondere Außenwände) stößt, sollte die Dämmung zur Entschärfung des Wärmebrücken-Effektes nach Möglichkeit 50 cm weiter nach unten auf die Wand führen. Auch der Kellerabgang stellt in der Regel eine Schwachstelle dar, so dass auch dieser in die Dämm-Maßnahme mit einbezogen werden sollte. Die Maßnahmen zur Dämmung der Kellerdecke können bei etwas handwerklichem Geschick kostengünstig in Eigenleistung ausgeführt werden.
2. Dämmung des Kellerbodens
Eine nachträgliche innenseitige Dämmung des Kellerbodens ist nur für Altbauten im Rahmen einer energetischen Sanierung interessant. Bei neueren Gebäuden ist die Kellerdämmung durch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEv) über eine Perimeterdämmung von außen erfolgt. Aktuelle Neubauten werden durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) automatisch mit Perimeterdämmung ausgeführt.
Grundsätzlich ist bei der Aufbodendämmung zu beachten, dass die lichte Raumhöhe abnimmt und folglich Türen, Zargen und Treppensockel angepasst werden müssen. Der Aufwand einer nachträglichen Dämmung des Kellerbodens ist nicht unerheblich und fehleranfällig. Die Ausführung sollte auf jeden Fall von einem Fachbetrieb erfolgen.
3. Dämmung des Kellerabgangs
Der Kellerabgang stellt in der Regel ebenfalls eine Schwachstelle dar, so dass auch dieser in die Dämm-Maßnahme mit einbezogen werden sollte. Er kann mit den gleichen Dämmplatten wie die Kellerdecke abgedichtet werden. Ein ungeheizter Keller sollte vom beheizten Erdgeschoss auf jeden Fall wärmetechnisch isoliert werden, um keine Heizenergie zu verschwenden. Das Gebäudeenergiegesetz (GAG) schreibt diese Dämmmaßnahme sogar vor – die Mindestdicke der Dämmung ist in Verbindung mit dem verwendeten Dämmstoff festgeschrieben.