Inhaltsübersicht:
In Altbauten geht häufig ein erheblicher Teil der Raumwärme durch alte Fenster und Türen verloren. Unzureichende Verglasungen und Zugluft sind die Ursache. Mit der Sanierung oder Erneuerung vorhandener Fenster und Türen können Sie die Wohnbehaglichkeit deutlich erhöhen und gleichzeitig die Energieverluste erheblich verringern. Im Falle einer schützenswerten Fassade besteht auch die Möglichkeit, Verglasungen und Rahmen nachzurüsten.
Ein positiver Nebeneffekt: Sie verringern auch Ihren CO2-Fußabdruck und schonen somit das Klima.
1. Wärmeschutz
Auch wenn ältere Fenster und Türen schon über Doppel- oder Isolierverglasung verfügen, sind die Wärmeverluste mindestens doppelt so hoch wie bei einer Wärmeschutzverglasungen nach heutigem Standard. Mit der Sanierung oder Erneuerung vorhandener Öffnungselemente können Sie die Wohnbehaglichkeit deutlich erhöhen und gleichzeitig die Energieverluste erheblich verringern.
Der sogenannte "U-Wert" oder auch Wärmedurchgangskoeffizient ist ein praktisches Maß für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils. Je niedriger der U-Wert, umso geringer auch die Wärmeverluste.
Fenster-U-Werte im Vergleich: | |
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Einfachverglasungen: | ca. 5,0- 6,0 W/(m² K) |
Isolierverglasungen: | ca. 3,0 W/(m² K) |
Aktuelle Wärmeschutzverglasungen: | 1,1 - 1,5 W/(m² K) |
Dreifach-Verglasungen: | ca. 0,8 W/(m² K) |
Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz bei einer Modernisierung der Fenster sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Nach GEG liegt der U-Wert für neue Fenster bei höchstens 1,3 W/(m² K) vor. Für neue Dachfenster gilt ein maximaler U-Wert von 1,4 W/(m² K). Hersteller geben die U-Werte für das Glas (Ug „glass“) und den Rahmen (Uf „frame“) oft getrennt an. Wichtig für die Auswahl des richtigen U-Wertes nach GEG ist aber der gesamt U-Wert des Fensters (Uw „window“).
2. Kosten und Förderung
Die Kosten für den Einbau eines Fensters mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung liegen bei circa 350 bis 650 € pro m2 Fensterfläche je nach Rahmenmaterial und Ausstattung.
Weitere Informationen zu Ausstattungsdetails und Entscheidungskriterien erhalten Sie über die Broschüre der VZ "Fenster richtig planen".
Hinweis:
Staatliche Förderung gibt es beim Komplettaustausch in Dreifachverglasung mit einem U-Wert von höchstens 0,95 W/(m2 K) je nach Art des Gläser. Bei Glasaustausch darf der Ug-Wert für eine Förderung höchstens bei 1,1 W/(m2 K) betragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen – BEG EM - Zuschuss
Dieser Programmteil gilt in der Zuschussvariante seit 02.01.2021
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden
- Zuschusshöhe je nach Maßnahme unterschiedlich, zum Beispiel 20 % für Dämmung und Fensteraustausch, bis zu 45 % für Heiztechnik auf Basis Erneuerbarer Energien, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
- Maximal förderfähige Kosten: 60.000 € je Wohneinheit pro Kalenderjahr
- Antrag VOR Beginn der Maßnahme (= vor Erteilung von Handwerker- oder Lieferaufträgen) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
- Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verpflichtend, außer bei Einzelmaßnahme Heizungsaustausch: www.energie-effizienz-experten.de
Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen – BEG EM - Kredit
In diesem Programm werden zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (Nr. 262) und für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 261) vergeben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf.
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen,
- zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
- Antrag VOR Beginn der Maßnahme (= Beginn der Bauarbeiten) über die Hausbank, Infos unter www.kfw.de/262
- Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verpflichtend: www.energie-effizienz-experten.de
3. Schimmel und Lüftung
Was ist präventiv beim Fenstereinbau zu beachten?
Die Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand ist dauerhaft vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Um den erhöhten Anforderungen an den Wärmeschutz gerecht zu werden, genügt es nicht, die Bauanschlussfuge zu dämmen und von außen gegen Wind und Schlagregen abzudichten. Zur Herstellung der geforderten Luftdichtheit und zur Verhinderung von Feuchteschäden ist eine innere Abdichtung der Fuge zwischen Fenster und Maueranschluss zwingend erforderlich. Montageschaum ist hier nicht ausreichend. Der Einbau muss nach RAL-Montage-Richtlinien erfolgen. Sofern Sie eine Dämmung der Außenwand erst für später planen, sollte mit einem Architekten bzw. Sachverständigen geklärt werden, ob das Fenster bündig mit der Außenwand oder sogar vor dem Mauerwerk eingebaut werden kann. Das ermöglicht bei der späteren Außenwanddämmung einen optimalen Anschluss des Fensterrahmens an die Dämmung. Ist dies nicht möglich, ist darauf zu achten einen ausreichend großen Blendrahmen zu wählen, um mindestens 3 cm Dämmung in den Laibungen anbringen zu können. Auch unter den Fensterbänken muss gedämmt werden.
Wie lüfte ich richtig?
Richtiges Lüften per Hand
- Dauerlüften mit gekippten Fenstern NUR außerhalb der Heizperiode
- Fenster auf = Heizung runter
- Optimal: Stoßlüftung mit geöffneten Fensterflügeln max. 4 bis 7 Min., am besten durch „Querlüftung“ – mehrmals täglich
- Bei gekipptem Fenster ohne Querlüftung mind. 30 min, mit Querlüftung 15 bis 30 min – mehrmals täglich
- Sehr hilfreich: Kontrolle der relativen Luftfeuchtigkeit durch Hygrometer
- Speicherfähigkeit der Baustoffe und Möbel berücksichtigen
Weitere Informationen zur Lüftung von Wohnungen nach DIN 1946 Teil 6 finden Sie auf unserer Seite Rechtliche Vorgaben Bestand.
Was beinhaltet das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?
Energieeffiziente Bauweisen erfordern eine luftdichte Ausführung. Damit die Bewohner mit ausreichend Frischluft versorgt sind, macht die Norm unter anderem Vorgaben zum notwendigen Luftaustausch („Mindestluftwechsel“) und zum Lüftungskonzept beim Neubau und bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen. Die aktuelle Fassung ist vom Dezember 2019.
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist verpflichtend
- bei Neubauten und bei bestimmten Sanierungen mit der Fragestellung, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind.
- im Gebäudebestand aufzustellen, wenn…
- mindestens 1/3 der Fenster ausgetauscht werden (gilt für Einfamilienhäuser und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) und/oder
- mindestens 1/3 der Dachflächen abgedichtet werden (gilt für Einfamilienhäuser und Dachgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern) und/oder
- Lüftungssysteme in Teilbereichen oder einzelnen Räumen nachgerüstet werden (z. B. Ventilatoren in Bad oder WC).
Ein Lüftungskonzept darf der ausführende Handwerksbetrieb erstellen (z. B. der Fensterbauer oder Dachdecker). In der Praxis werden häufig Architekten und Ingenieure im Rahmen von Energieberatungen oder energetischen Berechnungen damit beauftragt.
Hinweise
Das Konzept bezieht sich NICHT auf jede Nutzungssituation, sondern zunächst nur auf Lüftung zum Feuchteschutz.
Eine gute Luftdichtheit gewährleistet auch einen guten Schallschutz der Fenster!
Unsere Tipps
- Langfristig planen beim Fenstertausch: wählen Sie direkt einen hohen Standard, damit reduzieren Sie deutlich Ihren Energieverbrauch.
- Das Fenster ist nur so viel wert wie sein Einbau: setzen Sie beim Einbau auf Qualität, zum Beispiel gemäß RAL-Richtlinie.
- Beim Austausch der Fenster die Dämmung der Außenwand mitbedenken, auch wenn sie erst später in Betracht kommt.
- Qualitätskontrolle: Kontrollieren Sie durch qualitätssichernde Maßnahmen die fachgerechte Ausführung auf der Baustelle, zum Beispiel durch einen Luftdichtheitstest oder bei kalter Witterung durch eine Thermografie.
4. Alternative Fensterertüchtigung
Nicht immer müssen die kompletten Öffnungselemente ausgetauscht werden, sondern können auch ertüchtigt werden. Darunter versteht man den Austausch der Verglasung, den Einbau nachträglicher Dichtungen und eine Erneuerung der Dichtungsprofile. Am Rahmen kann die Verriegelung ausgetauscht werden und die Einstellung der Flügel verbessert werden.
Voraussetzungen für den Austausch der Verglasung:
- die Öffnungsflügel schließen dicht oder können entsprechen instandgesetzt werden
- keine Formveränderung der Rahmen z. B. durch Witterung
- voraussichtliche Haltbarkeit der Rahmen sollte weitere 10-15 Jahre betragen
Hinweis:
Der Glasaustausch ist oft ein Kompromiss: in der Regel ist maximal eine 2-ScheibenVerglasung möglich. (Dicke, Gewicht)
5. Rechtliche Vorgaben:
Werden die Fenster ausgetauscht, müssen die U-Werte des Gebäudenergiegesetz (GEG) einhalten werden. Diese gelten sowohl bei Erneuerung kompletter Fenster als auch bei Erneuerung der Scheiben. Für Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden gilt: werden in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der alten Fenster pro Nutzeinheit ausgetauscht, dann muss ein Planer oder ausführender Handwerksbetrieb ein Lüftungskonzept für das Gebäude erstellen.
Hinweis:
Die rechtlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung zu erfüllen! Gefördert werden nur Fenster mit einem maximalen U-Wert von 0,95 W/(m² K), für Dachfenster 1,0 W/(m² K).