Für das Ziel „Klimaneutralität“ ist es erforderlich, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Um hier finanzielle Unterstützung zu bieten, bestehen für das Bauen, Sanieren und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen viele Möglichkeiten zur Förderung, unter anderem durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderungen von KfW und BAFA wurden Anfang 2021 in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Am 1. Juli 2021 trat die zweite Stufe der BEG in Kraft. Ab sofort ist die neu aufgestellte Förderung für KfW-Effizienzhäuser als Kredit oder Zuschuss sowie die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der KfW abrufbar.
Einzelmaßnahmen oder KfW-Effizienzhaus?
Fällt die Entscheidung für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung, greift die Einzelmaßnahmenförderung: 20 Prozent Zuschuss von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich erhält man 5% „ISFP Bonus“, wenn zuvor ein Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) angefertigt wurde. Neben Sanierungen des Gebäudes werden hier auch der Heizungstausch, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierungen gefördert. Bei der Umstellung einer konventionellen Heizung auf eine Heizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, erhält man 35 Prozent Zuschuss, beim Tausch einer Ölheizung 45 Prozent Zuschuss. Auch hier kann der „ISFP Bonus“ mit zusätzlich 5% Zuschuss genutzt werden. Neu ist, dass Gebäude ab einem Alter von fünf Jahren förderfähig sind und dass auch jene Heizungen bezuschusst werden, die ohnehin ausgetauscht werden müssten. Neu ist außerdem die Förderung als Einzelmaßnahme des nachträglichen Einbaus von Sonnenschutzeinrichtungen und von Smart-Home-Systemen. Für die reine Zuschussvariante der Einzelmaßnahmen ist das BAFA zuständig, für die Kreditvariante plus Tilgungszuschuss die KfW.
Wer umfassend saniert und auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt sollte prüfen, ob ein Effizienzhaus erreicht werden kann. Effizienzhäuser haben als Kennwerte den Zusatz „40“, „55“, „70“, „85“ oder „100“. Diese Zahl bezeichnet den Energiestandard in Prozent im Verhältnis zu einem Neubau, „100“ bezeichnet also einen 100%igen Neubaustandard. Je kleiner der Wert, umso höher ist der Effizienz-Standard, die CO2-Einsparung und umso besser ist die Förderung. Ein sehr guter Standard bezüglich Investition und Nutzen ist zum Beispiel das neue „Effizienzhaus 70 EE“. Die Kennzeichnung „EE“ steht für erneuerbare Energien: hier muss mindestens 55 % des Energiebedarfs von Heizung und Warmwasser über erneuerbare Energien gedeckt werden. Dieser Standard bringt zusätzlich zum „Effizienzhaus 70“-Zuschuss von 35% nochmals 5% Sanierungszuschuss („EE-Bonus“), bei 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Wer sich richtig ins Zeug legen will, peilt das „Effizienzhaus 40 EE“ an und bekommt insgesamt 50% Zuschuss. Sowohl für die Zuschussvariante als auch für die Kreditvariante der Effizienzhäuser ist die KfW zuständig.
Erst Fördermittel beantragen, dann mit der Gebäudemodernisierung beginnen.
„Einer der größten Fehler beim Bauen oder Modernisieren ist es, mit den Bauarbeiten schon zu beginnen, obwohl die Förderung noch nicht sichergestellt ist. Dann verliert man den Anspruch auf hohe Förder-Zuschüsse. Diese Fälle erleben wir leider immer wieder.“, berichtet Celia Schütze, Leiterin der Bonner Energie-Agentur. Der Beginn der Maßnahmen wird bereits durch die Beauftragung von Handwerkern definiert. Fachplanungen wie zum Beispiel eine Energieberatung sind jedoch vorher möglich. „Wir empfehlen immer eine Energieberatung im Vorfeld, für manche Fördermittel ist sie auch verpflichtend“ so Celia Schütze. Neben dem „ISFP Bonus“ von 5% auf Einzelmaßnahmen sowie auf eine schrittweise Umsetzung zum Effizienzhaus wird auch die Baubegleitung mit 50 % bezuschusst. Die Höhe der förderfähigen Kosten wurde deutlich erhöht, sodass jetzt der maximale Zuschuss bei Effizienzhaus-Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern 5.000 € beträgt.
CO2-Fußabdruck verkleinern
„Die beste Energie ist immer noch die, die man gar nicht erst braucht.“ erläutert Celia Schütze einen wichtigen Ansatz für den Klimaschutz. Hieraus leitet sich ab, dass zunächst die Energieverluste der Gebäudehülle reduziert werden sollten. Wer sein Gebäude rundum entsprechend dämmt und mit dreifach verglasten Fenstern ausstattet, kann den Energieverbrauch eines Hauses um rund 70 Prozent senken. Für eine persönliche CO2-Bilanz würde das mit 1,4 Tonnen CO2 zu Buche schlagen (Quelle: UBA CO2 Rechner, durchschnittlicher CO2 Ausstoß „Wohnen“ 2,04 Tonnen pro Person). Wenn man die restliche benötigte Heizenergie mit erneuerbaren Energien deckt, z.B. durch Holzpellets, Solarthermie, Erdwärme oder klimafreundliche Fernwärme, wohnt man klimaneutral. Wer zusätzlich etwas für Klimaschutz und Energiewende tun möchte, kann eine stromerzeugende Heizung einbauen oder auf dem Dach Photovoltaik-Strom erzeugen. Der persönliche CO2-Fußabdruck insgesamt liegt aktuell in Deutschland bei rund 11 Tonnen pro Einwohner*in, der Zielwert für die Klimaneutralität beträgt 1 Tonne (Quelle: UBA).
Energieberater*innen der Bonner Energie-Agentur zeigen den Weg
Die Bonner Energie Agentur berät Eigentümer*innen individuell und neutral bei den verschiedensten Bau- und Sanierungsvorhaben zu Heizung, erneuerbaren Energien und Dämmung, bei Fragen zum Klimaschutz beim Wohnen, empfiehlt passende Maßnahmen und Fördermittel sowie qualifizierte Fachleute. Termine können vereinbart werden für montags und donnerstags (8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr) unter Tel. 0228 / 77 50 60 oder per Mail an info@bea.bonn.de. Seit Anfang Juli findet die Beratung auch wieder persönlich in der Geschäftsstelle statt.
Weiterführende Links:
co2online https://www.co2online.de/foerdermittel/
BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA: www.bafa.de/beg
KfW-Kredite für Sanierungsmaßnahmen: www.kfw.de/sanieren
Liste von Energieberater/innen
Details auf unserer Website:
_____________________________________________________________________________
Beratung Bonner Energie Agentur
Beratungszeit: Montags und donnerstags persönliche Beratung von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Bitte vereinbaren sie einen Termin für Ihre Beratung. Die telefonische Servicezeit ist werktags von 8.30 – 12.30 Uhr.
Kontakt: Tel. 0228 / 77 50 60, E-Mail info@. bea.bonn.de