Interview mit BEA-Energieberaterin Tina Enderer

Neue Anreize zum Energiesparen am Gebäude

2022 war für viele Hausbesitzer*innen ein besonderes Jahr. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Energiekrise und den extremen Energiepreissteigerungen ist vielen klar geworden, wie wichtig es ist sich von Energiepreisen unabhängig zu machen. Dementsprechend stark wurden Energieberatungen und energieeffiziente Sanierungen nachgefragt - Dachdämmung, Fensterwechsel, Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und vieles mehr. Neue staatliche und städtische Förderungen zum energieeffizienten Umbauen trieben und treiben diese Entwicklung an. Häufig wurde bei der Bonner Energie Agentur nach kompetenten Fachbetrieben und Beratungsbüros gefragt. Wir konnten den Ratsuchenden mit einem Verweis zu unserer Fachleute-Suche auf der BEA-Website helfen. 

Die Dynamik der Neuerungen wird voraussichtlich auch 2023 anhalten. Gemeinsam mit dem Öko-Zentrum NRW wagen wir im Gespräch mit BEA-Energieberaterin Tina Enderer einen Ausblick darauf, was dieses Jahr an Änderungen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden bringen wird.

Frau Enderer, im letzten Jahr sind bereits einige wichtige Empfehlungen zu gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten geworden. In diesem Zusammenhang fällt häufiger der Begriff EnSimiMaV. Worum handelt es sich hierbei?

Die Abkürzung EnSimiMaV und die dazugehörige Langfassung "Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung" lässt zwar schmunzeln, steht aber für eine wichtige Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen. Sie ist im Oktober letzten Jahres in Kraft getreten und umfasst alles, was mittelfristig auf Energieeinsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode abzielt. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Damit werden Hausbesitzer*innen mit Gasheizungen zur Heizungsprüfung und bei größeren Gebäuden auch zum hydraulischen Abgleich verpflichtet - dies muss bis zum September 2024 geschehen und schriftlich festgehalten werden. Was die Verordnung sonst noch beinhaltet, kann man sehr gut unter www.bmwk.de unter dem Schlagwort „ensimimav“ nachlesen.

Ein wichtiger Eckpfeiler für energieeffizientes Sanieren und Bauen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Worauf müssen sich Hausesitzer*innen hier vorbereiten?

Die letzte Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt viele Anreize zum energieeffizienten Sanieren. Der Bonus für sogenannte WPB (Worst Performing Building) zum Beispiel richtet sich an Eigentümer*innen von Gebäuden, die in besonders schlechtem energetischem Zustand sind. Diese Worst Performing Buildings werden jetzt mit 10 Prozent extra gefördert, vorher waren es nur 5 Prozent. Auf diese Weise sollen insbesondere Gebäude mit sehr hohem Energieverlust ins Boot geholt werden. Und dann gibt es noch den Bonus von 15 Prozent bei seriellen Sanierungen, also Sanierungen mit vorgefertigten Elementen.

In der BEG wurden bereits 2022 eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und eine Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) eingeführt. Ziel ist es, intensivere Anreize für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen sowohl in der Betriebsphase als auch im Hinblick auf den Lebenszyklus eines Gebäudes zu setzen. So wird z. B. die Effizienzhaus-EE-Klasse erreicht, wenn beim Einbau einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus Erneuerbaren Energien stammen.

Sie haben uns einige Beispiele für Änderungen im BEG genannt. Diese Frage schließt sich daran an:  Welche Änderungen bringt die GEG-Novelle, die Überarbeitung des Gebäude-Energie-Gesetzes mit sich?

Auch hier treten seit Anfang des Jahres Neuerungen in Kraft. Ganz klar stehen hier Verschärfungen bei Neubauten im Vordergrund: Neubauten sollen deutlich energieeffizienter sein. Bisher wurde der zulässige jährliche Primärenergiebedarf auf 75 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes festgesetzt. Die Menge wird nun auf 55 Prozent reduziert. Allerdings bleiben Anforderungen an die Gebäudehülle unverändert.

Wichtig ist auch die sogenannte 65%-EE-Pflicht: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Aus Gründen des Klimaschutzes und um die Abhängigkeit von fossilem Erdgas zu reduzieren, will die Bundesregierung diese auf 2024 vorziehen. Welche Erfüllungsoptionen dabei gelten sollen und wie dies tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird, ist noch ungeklärt. 

Die Anfragen für PV-Anlagen häufen sich und oftmals kommt es durch Lieferschwierigkeiten zu Wartezeiten. Trotzdem sieht man auf Bonner Dächern immer mehr Solarzellen. Wird dieser Trend weitergehen?

Ja, auf jeden Fall. Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, wurden zeitnah mehrere Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen beschlossen, die überwiegend dieses Jahr greifen. Für viele neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe sind von allen Ertrags- und Umsatzsteuern befreit und auf Reihenhäusern in NRW kann nun auf Antrag der Abstand zum Nachbarhaus wegfallen. In diesem Zusammenhang sollten wir auf jeden Fall auch die Solarförderung der Stadt Bonn nennen. 

Die Bundesregierung und auch die Städte haben viele attraktive Anreize und sinnvolle Pflichten für die Hauseigentümer*innen beschlossen. Bleiben Sie auf dem Laufenden auf unserer Website oder mit den nachfolgenden Links:

https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/was-aendert-sich-2023/

https://www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html 

Lassen Sie sich von uns beraten. Die Energieberater der Bonner Energie Agentur stehen für Sie Montags und Donnerstags bereit. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0228-775060 oder senden Sie uns eine Mail an: info@remove-this.bea.bonn.de.