Das Gebäudeenergiegesetz - ein Schritt in die richtige Richtung

„Es war eine schwere Geburt - aber es geht in die richtige Richtung“, stellt Celia Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energie Agentur fest. „Leider ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch die breite, teilweise missverständliche Berichterstattung im letzten halben Jahr zu einem heiklen Thema geworden. In unseren Augen ist es jetzt umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger verständlich über die neuen Regelungen informiert werden.“ Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde von der Bundesregierung erlassen, um den Übergang zu klimafreundlichen Heizungen zu beschleunigen. Celia Schütze und ihr Team begrüßen, dass mit der Novelle ein weiterer wichtiger Schritt für den Klimaschutz erzielt wurde.

Zu den Fakten: 65 Prozent erneuerbare Energien ab 2024 im Neubau

Ziel des Gesetzes ist - einfach ausgedrückt -, dass ab 2024 das Heizen mit fossilen Rohstoffen in den kommenden Jahren weitestgehend durch Heizen mit erneuerbaren Energien ersetzt wird. Dieser Umstellungsprozess beginnt 2024 mit Neubauten in Neubaugebieten und in Bestandsgebäuden, in denen ein Heizungswechsel unbedingt nötig wird. Dieser wird in den nächsten Jahren schrittweise auf die anderen Gebäude ausgeweitet.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen also in Neubauten grundsätzlich Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Dies gilt zunächst nur für Neubauten, deren Bauantrag ab dem 01.01.2024 gestellt werden und die sich in einem Neubaugebiet befinden. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten großzügigere Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Kurz: Das GEG gilt also unmittelbar ab nächstem Jahr erst einmal nur in Neubaugebieten.

Erst bei Defekt oder wenn die Anlage nicht mehr repariert werden kann, kommt es zum Tragen. Eine funktionierende oder reparable Heizungsanlage, auch auf Basis fossiler Energien, muss nicht ausgetauscht werden. Unabhängig von der aktuellen GEG-Novelle besteht allerdings für fossile Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, schon länger eine Pflicht zum Austausch.

Welche Heizung für die Zukunft?

Das GEG bietet für den Heizungswechsel eine Bandbreite von Optionen: Fernwärme, Wärmepumpe, Solarthermie, Stromdirektheizung, Biomasse sowie Hybridheizung. In Frage kämen auch Nahwärmenetze und andere Bürgerenergieanlagen. Der Fantasie und dem Innovationswillen sind hier grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.

Die Bonner Energie Agentur empfiehlt in erster Linie Fernwärme und Wärmepumpen. In Bonn werden schon heute einige Bereiche mit Fernwärme versorgt. Das Netz soll durch die Stadtwerke in den nächsten Jahren ausgebaut und mehr Quartiere eingebunden werden. Was die Wärmepumpe betrifft, stellt die Bonner Energie Agentur häufig fest, dass viele Ratsuchende fälschlicherweise davon ausgehen, Wärmepumpen seien insbesondere im Altbau nicht einsetzbar. Dabei sind Wärmepumpen viel häufiger auch in Altbauten möglich, sinnvoll und effizient, als häufig angenommen wird. Weitere Heizoptionen können im Einzelfall zweckmäßig sein und sollten individuell geprüft werden.

Die Wahl von sogenannten „H2 ready“ (Wasserstoff-fertig), Heizungen mit der Hoffnung auf eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff, ist für Privatpersonen aus unterschiedlichen Gründen aus Sicht der Bonner Energie Agentur nicht empfehlenswert. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff ist aufwändig und teuer. Es ist ca. 12 mal effektiver, mit erneuerbarem Strom über eine Wärmepumpe zu heizen als mit grünem Wasserstoff. Wasserstoff steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Energieberater Lars Klitzke geht davon aus, dass der wertvolle Wasserstoff zukünftig in erster Linie der Industrie und dem Schwerlastverkehr vorbehalten sein oder als Teil des Energie-Mixes für die Fernwärme dienen wird. Bislang sieht es nicht danach aus, dass Wasserstoff für Privatleute zugänglich sein wird. Marco Westphal, stellvertretender Geschäftsführer der Stadtwerke Bonn, erklärt hierzu: „Es ist noch nicht klar, ob und in welchen Mengen Wasserstoff verfügbar sein wird. Unklar sind deshalb auch die Konditionen und die Preise.“

Großes Potential im Gebäudebestand

Der Gebäudebereich ist für 40 Prozent der weltweiten CO2-Emmissionen verantwortlich, birgt also enorme Einsparpotentiale. Deshalb werden die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichem Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet. Wenn wir klimaneutral sein wollen, muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Aber immer noch werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Im Jahr 2023 konnten wir sogar einen Anstieg an neuen fossilen Heizungsanlagen feststellen.

Die größte Herausforderung liegt bei den Bestandsgebäuden – auch in Bonn mit über 58.000 Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäusern. „Wie von den Verbrenner-Autos verabschieden wir uns nun auch von den Verbrenner-Heizungen mit Öl und Erdgas“ so Celia Schütze, „und steigen auf erneuerbare Energien um.“ Um den Umstieg für alle möglich zu machen, unterstützt der Bund mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent beim Heizungstausch. Wenn also wie geplant bis 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen - auch im Bestandsgebäude - verbindlich wird, haben wir einen großen Schritt erreicht.

Die Umsetzung des GEG wird eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sein. Sobald also die Stadt Bonn ihre Wärmeplanung erstellt hat, werden auch die neuen Regelungen im GEG verbindlich. Im Allgemeinen wird für Großstädte das Jahr 2026 anvisiert, für kleinere Kommunen 2028. Laut Celia Schütze ist Bonn dabei etwas schneller. Die kommunale Wärmeplanung steht bereits in den Startlöchern.

Unsere Pressemitteilung zum Thema GEG vom  5. Oktober 2023 finden Sie auf dieser Website im Download-Bereich.  

Gerne erklären wir Bonner Haus- und Wohnungseigentümer*innen, was die GEG-Novelle konkret für sie bedeutet. Sprechen Sie mit unseren Energieberater*innen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns!