Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen
Am 8 . September 2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird nun dem Bundesrat vorgelegt.
Was erwartet uns?
Was uns schlussendlich erwartet, erfahren Sie nächsten Monat in unserem Online-Vortrag "Faktencheck zu GEG und Heizungstausch" mit Energieberater, Dozent und Schornsteinfegermeister Lars Klitzke am 16. Oktober 2023 um 19:00 Uhr.
Hintergrund
Die Fassung des GEG ist in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 5. Juli 2023 beschrieben. Auch in unserem Interview zu den im März anstehenden gesetzlichen Neuerungen 2023 mit Tina Enderer, Architektin und Energieberaterin der Bonner Energie Agentur, wurden die anstehenden Neuerungen angesprochen.
Einige Infos vorab:
- Das GEG wird eng mit kommunaler Wärmeplanung gekoppelt. In Bonn wird diese voraussichtlich bereits im nächsten Jahr feststehen.
- Hausbesitzer*innen und solche, die es werden wollen, müssen zwischen Neubauten und Sanierungen unterschieden. Die 65%-Regelung bezieht sich zum Beispiel nur auf Neubauten.
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, defekte Heizungen können repariert oder durch gebrauchte Heizungsanlagen ausgetauscht werden.
- Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss vorerst keine andere Umsetzung wie den Einbau einer Wärmepumpe vornehmen.
- Das GEG soll ab 1. Januar 2023 gelten.
- Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Öko-Zentrum NRW.
Bonner Haus- und Wohnungsbesitzer*innen können gerne unsere Energieberater*innen ansprechen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!