Aktuelle Information mit Video für Experten
7. August 2024 - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit sofortiger Wirkung die Förderung von Energieberatungen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) auf die Hälfte des förderfähigen Betrags gekürzt. Dies bedeutet, dass bei der Energieberatung für Wohngebaüde (EBW) die Erstellung des iSFP nur noch mit 50% statt wie bisher mit 80% des Beratungshonorars von der BAFA gefördert wird.
Bei Ein- und Zweiparteienhäusern reduziert die BAFA dabei den maximalen Zuschuss pro Beratung von 1.300€ auf jetzt 650€. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt der Zuschuss künftig 850€ statt zuvor 1.700€.
Der iSFP ist ein wichtiges Ergebnis der staatlich geförderten Energieberatung vor Ort. Der fertige Sanierungsfahrplan ist ein standardisierter und gebäudebezogener Beratungsbericht, der auf die individuellen Anforderungen des Gebäudes und der Bewohner*innen und Nutzer*innen eingeht und die Sanierung in Schritten hin zu einem KfW-Effizienzhaus aufzeigt.
Lesen Sie mehr zum Thema:
https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/08/20240805-aenderung-bei-der-foerderung-von-energieberatungen.html
INFOS FÜR EXPERTEN
BEA-Energieberater Lars Klitzke hat zum Thema zeitnah ein Informationsvideo für Expertinnen und Experten aufgezeichnet.
Link zum Video: https://youtu.be/h3JU2z4uw8o